Einspruch!

Am Neujahrstag, der Tag – und das Jahr – war gerade einmal zwei Stunden alt. Da soll ich bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.

Wir waren von der Silvesterparty auf dem Weg nach Hause und es hatte extrem dichten Nebel. Die Sicht war fast Null und ich fuhr das Fahrzeug meines Freundes, ein Automatikfahrzeug, das erste Mal. Alleine durch die andere Schaltung fuhr ich schon überlegter. Die schlechte Sicht verleitete mich zum „Extrem Langsam fahren“. Und das auch auf der Autobahn! Mir war unverständlich, dass viele Fahrzeuge, trotz der schlechten Sichtverhältnisse, überholten und doch ein hohes Tempo fuhren. Die angegebenen Richtgeschwindigkeiten waren meist 60 km/h und zeitweise 80 km/h, die ich in dieser Nacht kaum erreichte.

In der vergangenen Woche war ein Schreiben der bayerischen Polizei im Postkasten. Eine Ordnungswidrigkeit wegen zu schnellen Fahrens mit 82 km/h auf der Autobahn, in einem Bereich mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h. Ein Foto belegt, dass ich gefahren bin. Auf dem Foto erkenne ich, dass ich sehr angestrengt (konzentriert) gefahren bin und natürlich weiß ich das auch. Ich weiß, dass ich zu diesem Zeitpunkt niemals zu schnell gefahren sein kann. Es war der Neujahrstag, an dem ich im Schneckentempo unterwegs war. Dafür soll ich nun 70 € bezahlen und ca. 25 € Ordnungswidrigkeit. Zudem kommt noch ein Pünktchen in Flensburg. Dabei bin ich da noch Jungfräulich!

Ja… Ich habe Einspruch erhoben.

Mir wurde gesagt, dass es bei feuchtem Wetter schon einmal vorkommen kann, dass die Technik inkorrekt arbeitet. Nun bin ich gespannt, was passiert. Vielleicht gab es doch mehrere Einsprüche für diese Nacht.

©UMW


6 Gedanken zu “Einspruch!

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