Haben Diensteide noch einen Wert?

§ 64 Eidespflicht, Eidesformel

(1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

(2) Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

(3) Lehnt eine Beamtin oder ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung des vorgeschriebenen Eides ab, können an Stelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel gesprochen werden.

Der hippokratische Eid (Ursprung)

Ich schwöre bei Appollon dem Arzt und Asklepios und Hygieia und Panakeia und allen Göttern und Göttinnen, indem ich sie zu Zeugen rufe, daß ich nach meinem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Vereinbarung erfüllen werde:
Den, der mich diese Kunst gelehrt hat, gleichzuachten meinen Eltern und ihm an dem Lebensunterhalt Gemeinschaft zu geben und ihn Anteil nehmen zu lassen an dem Lebensnotwendigen, wenn er dessen bedarf, und das Geschlecht, das von ihm stammt, meinen männlichen Geschwistern gleichzustellen und sie diese Kunst zu lehren, wenn es ihr Wunsch ist, sie zu erlernen ohne Entgelt und Vereinbarung und an Rat und Vortrag und jeder sonstigen Belehrung teilnehmen zu lassen meine und meines Lehrers Söhne sowie diejenigen Schüler, die durch Vereinbarung gebunden und vereidigt sind nach ärztlichem Brauch, jedoch keinen anderen.
Die Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meinem Vermögen und Urteil, mich davon fernhalten, Verordnungen zu treffen zu verderblichem Schaden und Unrecht. Ich werde niemandem, auch auf eine Bitte nicht, ein tödlich wirkendes Gift geben und auch keinen Rat dazu erteilen; gleicherweise werde ich keiner Frau ein fruchtabtreibens Zäpfchen geben: Heilig und fromm werde ich mein Leben bewahren und meine Kunst.
Ich werde niemals Kranke schneiden, die an Blasenstein leiden, sondern dies den Männern überlassen, die dies Gewerbe versehen. In welches Haus immer ich eintrete, eintreten werde ich zum Nutzen des Kranken, frei
von jedem willkürlichen Unrecht und jeder Schädigung und den Werken der Lust an den Leibern von Frauen und Männern, Freien und Sklaven. Was immer ich sehe und höre, bei der Behandlung oder außerhalb der Behandlung, im
Leben der Menschen, so werde ich von dem, was niemals nach draußen ausgeplaudert werden soll, schweigen, indem ich alles Derartige als solches betrachte, das nicht ausgesprochen werden darf.
Wenn ich nun diesen Eid erfülle und nicht breche, so möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg beschieden sein, dazu Ruhm unter allen Menschen für alle Zeit; wenn ich ihn übertrete und meineidig werde, dessen Gegenteil.

 

Ärzteeid (heute)

Nach dem von einer Ethikkommission erstellten Ärzteeid:

Ich gelobe, während der Ausübung meiner ärztlichen Tätigkeit folgende Berufspflichten nach meiner Kraft und Fähigkeit zu respektieren und ihnen gemäß zu handeln:

ich übe meinen Beruf stets nach bestem Wissen und Gewissen aus und nehme Verantwortung wahr;

ich stelle die Sorge um die Behandlung meiner Patienten und deren Interessen immer voran, wende jeden vermeidbaren Schaden von ihnen ab und füge ihnen auch keinen solchen zu;

ich betrachte das Wohl meiner Patienten als vorrangig, respektiere ihre Rechte und helfe ihnen, informierte Entscheidungen zu treffen;

ich behandle meine Patienten ohne Ansehen der Person, d. h. ohne Diskriminierung wegen allfälliger Behinderung, Religion, Parteizugehörigkeit, Rasse, Herkunft, Sozial- oder Versicherungsstatus, gemäß den aktuellen Standards der ärztlichen Tätigkeit und den Möglichkeiten meines beruflichen Könnens;

ich betreibe eine Medizin nach Augenmaß und empfehle oder ergreife keine Maßnahmen, die nicht medizinisch indiziert sind;

ich instrumentalisiere meine Patienten weder zu Karriere- noch zu anderen Zwecken und sehe von allen Maßnahmen ab, die nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Linderung ihrer Beschwerden, der Heilung ihrer Krankheit oder der Verhütung einer Erkrankung stehen;

Ich mute meinen Patienten nichts zu, was ich auch meinen liebsten Nächsten oder mir selbst nicht zumuten würde;

ich begegne meinen Patienten ebenso wie meinen Kolleginnen und Kollegen immer mit Freundlichkeit und Respekt. Ich bin zu ihnen ehrlich und wahrhaftig;

ich respektiere die Entscheidungen und Handlungen meiner Kolleginnen und Kollegen, insofern sie mit den Regeln der ärztlichen Kunst und den ethischen Standards des Berufs vereinbar sind;

ich teile meine Kenntnisse und Erfahrungen mit meinen Kollegen und Kolleginnen und beteilige mich an deren Aus-, Weiter- und Fortbildung;

ich fördere die Gesundheitskompetenz meiner Patientinnen und Patienten;

ich nehme mir für das Gespräch und für die menschliche Begegnung mit den Patienten und ihren Angehörigen die erforderliche Zeit und spreche mit ihnen auf eine verständliche und angemessene Weise;

ich respektiere und wahre grundsätzlich die Willensäußerungen meiner Patienten;

ich halte mich an das Arztgeheimnis;

ich setze die mir zur Verfügung stehenden Ressourcen wirtschaftlich, transparent und gerecht ein;

ich nehme für die Zuweisung und Überweisung von Patienten keine geldwerten Leistungen entgegen;

ich gehe keinen Vertrag ein, der mich zu Leistungsmengen, zu nicht induzierten Leistungen oder zu Leistungsunterlassungen nötigt.

 

Mir ist es ein Anliegen, dies einmal zu veröffentlichen und damit in Erinnerung zu bringen. In manchen Fällen meine ich, die Versprechen (Eide) seien derzeit in „Vergessenheit“ geraten.

©by UMW


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